In dieser Kategorie befindet sich Altholz, das zur Wiederverwendung als Holz aufbereitete wurde. Dazu zählen beispielsweise alte Balken und Bretter, die bereits mit unterschiedlichen Verfahren aufbereitet wurden. Häufig wird dafür auch der Begriff Antikholz verwendet.
Abfallrechtlich handelt es sich in der Regel um die sogenannte Vorbeitung zur Wiederverwendung.
Aus Gründen des Schutzes von Gesundheit und Umwelt ist es bei Antikholz wichtig, ein zuverlässige Einschätzung vorzunehmen zu können, mit welchen Stoffen das Holz vorbehandelt wurde. Dazu ist entweder eine verlässliche Kenntnis des Ursprungs der Altholzes erforderlich oder eine professionell durchgeführte Anlayse und Beurteilung. So ist beispielsweise die Wiederverwendung von alten Balken und Brettern, die ursprünglich mit Holzschutzmitteln behandelt wurden nur mit Einschränkungen zulässig.
Nicht zu dieser Kategorie gezählt werden Produkte aus neuem Holz, die lediglich so gestaltet wurden, dass sie optisch wie Altholz wirken.