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Allgemeine Nutzungsbedingungen der recyclingplatform GmbH für den Bereich Netzwerk

Stand: 1. Mai 2022

Vorbemerkungen

Die recyclingplatform GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen im Registergericht von Bremen unter der Nummer HR B 27402, nachfolgend: „recyclingplatform“ oder „Betreiber“ betreibt unter der Bezeichnung recyclingplatform.com eine Website. Die Allgemeinen Informationsangebote auf dieser Website einschließlich der Möglichkeit zur Erstellung von Anzeigen und weiteren Beiträgen wird im Folgenden als „recyclingplatform Netzwerk“ (englisch: „recyclingplatform network“) bezeichnet. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten grundlegenden Regelungen für die Nutzung von recyclingplatform Netzwerk.

Neben dem Bereich recyclingplatform Netzwerk gibt es den Geschäftsbereich Börse, im Folgenden bezeichnet als „recyclingplatform Börse“ (englisch: recyclingplatform exchange). Für den Geschäftsbereich recyclingplatform Börse existieren separate Geschäftsbedingungen, die nicht Teil dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind.

Von diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, wenn sie von recyclingplatform nicht schriftlich bestätigt worden sind.

Die Registrierung als Nutzer von recyclingplatform Netzwerk ist für Unternehmen, Institutionen und freiberuflich Tätige vorgesehen, die keine Verbraucher im Sinne des Deutschen oder Europäischen Verbraucherschutzrechtes sind. Daher erfolgt auch keine Widerrufsbelehrung.

§ 1 Leistungsbeschreibung und Bewerbung der Anzeigen

  1. recyclingplatform stellt mit den recyclingplatform Netzwerk einen Online-Service zur Verfügung, über den der registrierte Nutzer als Anzeigenersteller aus Texten und Bildern bestehende Angebote und Gesuche (im Folgenden „Anzeigen“) erstellen und veröffentlichen sowie als Interessent veröffentlichte Anzeigen anderer Nutzer einsehen kann.
  2. recyclingplatform Netzwerk dient dem Veröffentlichen von Anzeigen und der Möglichkeit der Kontaktaufnahme zwischen den Anzeigenerstellern und möglichen Interessenten. recyclingplatform ist selbst weder Anbieter der jeweils mit den Anzeigen beworbenen Leistungen und Produkte noch Makler im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). recyclingplatform ist im Bereich recyclingplatform Netzwerk auch kein Makler im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
  3. In den Anzeigen zeigt recyclingplatform den Nutzernamen des Anzeigenerstellers an sowie die Kontaktdaten, die der Anzeigenersteller selbst angegeben hat. Auf der Übersichtsseite eines Nutzers zeigt recyclingplatform zusätzliche Angaben zum Nutzer und dessen Aktivitäten bei recyclingplatform an.
  4. recyclingplatform veröffentlicht die Anzeigen der Anzeigenersteller auf recyclingplatform.com selbst für alle Besucher und registrierten Nutzer. recyclingplatform bewirbt eigene Beiträge und die bei recyclingplatform Netzwerk von den Nutzern eingestellten Anzeigen auch durch Dritte, zum Beispiel durch Einbindung der Anzeigen oder Ausschnitten davon auf Webseiten, innerhalb von Software-Applikationen, in E-Mails, in Print-Marketingkampagnen oder in anderen Medien. recyclingplatform ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über recyclingplatform Netzwerk zu bewerben. recyclingplatform kann zur Unterstützung dieser Aktivitäten auch Dritten Zugang zu den über recyclingplatform Netzwerk veröffentlichten Anzeigen und Beiträgen zur Verfügung stellen, beispielsweise über Affiliate-Marketing. Der Nutzer gestattet recyclingplatform die vorgenannte Verwendung seiner Anzeigen zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite von recyclingplatform Netzwerk.

§ 2 Registrierung, Nutzerkonto

  1. Für die vollständige Nutzung von recyclingplatform Netzwerk, insbesondere für das Einstellen von Anzeigen, das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten von Anzeigenerstellern und die Erstellung von weiteren Beiträgen ist eine Registrierung des Nutzers bei recyclingplatform Netzwerk erforderlich. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass es sich bei dem Nutzer um ein Unternehmen, eine Institution oder eine freiberufliche tätige Person handelt. Verbraucher im Sinne des Deutschen und Europäischen Verbraucherschutzrechtes können auf viele Inhalte von recyclingplatform.com zugreifen, sind als registrierte Nutzer von recyclingplatform Netzwerk aber nicht zugelassen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung von recyclingplatform erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten Nutzerbereich der eBay Kleinanzeigen-Dienste selbst zu aktualisieren oder recyclingplatform per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mitzuteilen.
  3. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit eBay Kleinanzeigen ab. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer den mit der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilten Link aufrufen und so seine E-Mail-Adresse verifizieren. Danach überprüfen die Administratoren von recyclingplatform die angegebenen Daten. Sofern die Voraussetzungen für die Nutzung bestehen schalten die Administratoren danach den Nutzer für die Nutzung von recyclingplatform Netzwerk frei. Mit der Freischaltung und dem erstmaligen Login der Nutzers bei recyclingplatform.com kommt zwischen recyclingplatform und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung von recyclingplatform Netzwerk (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
  4. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Nutzer ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann vom Nutzer jederzeit über den passwortgeschützten Nutzerbereich geändert werden. Es ist vom Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Nutzer fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies eBay Kleinanzeigen unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern.
  5. Jeder Nutzer darf sich für die gewerbliche, institutionelle oder freiberufliche Nutzung von recyclingplatform Netzwerk jeweils nur einmal bei den eBay Kleinanzeigen-Diensten registrieren. Eigenständige Niederlassungen oder Unterorganisationen können separate Nutzerkonten mit eigenem Nutznamen anlegen. Nutzerkonten sind nicht übertragbar.
  6. Recyclingplatform kann die Nutzung von bestimmter Funktionen und Bereichen von recyclingplatform Netzwerk oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. B. der Angabe zusätzlicher Daten, einer Prüfung und Verifizierung der Daten des Nutzers, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung (gewerblich/institutionell/freiberuflich), dem bisherigen Zahlungsverhalten des Nutzers bei zahlungspflichtigen Sonderleistungen und/oder der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen.

§ 3 Abschluss von Anzeigen- und Service-Verträgen

  1. Hat sich der Nutzer erfolgreich bei recyclingplatform Netzwerk registriert, hat er die Möglichkeit, über recyclingplatform Netzwerk kostenlos eigene Anzeigen zu erstellen und in dem Bereich recyclingplatform Netzwerk zu veröffentlichen. recyclingplatform behält sich vor, Anzeigen in bestimmten Kategorien nur gegen Zahlung eines Entgeltes zu veröffentlichen. Unabhängig davon behält sich recyclingplatform vor, die Anzahl von einem Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenlos veröffentlichter Anzeigen zu beschränken und die Veröffentlichung zusätzlicher Anzeigen nur gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, bei Aufgabe einer Anzeige bestimmte kostenpflichtige Zusatzleistungen auszuwählen und zu buchen bzw. solche kostenpflichtigen Zusatzleistungen ggf. auch nach Veröffentlichung einer Anzeige hinzuzubuchen. recyclingplatform Netzwerk kann für bestimmte Nutzergruppen und/oder in bestimmten Kategorien Service-Leistungen mit besonderen Leistungen oder Konditionen anbieten.
  2. Mit Eingabe der Anzeige-Daten, ggf. Auswahl kostenpflichtiger Zusatzleistungen oder der Auswahl des gewünschten Service-Pakets und dem Absenden des entsprechenden Formulars gibt der Nutzer gegenüber recyclingplatform Netzwerk ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Anzeige (im Folgenden „Anzeigenvertrag“) oder eines Service-Leistung (im Folgenden „Service-Vertrag“) im Bereich recyclingplatform Netzwerk ab. Der Vorgang lässt sich vor dem Absenden des Formulars jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.
  3. recyclingplatform Netzwerk kann das Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages entweder durch eine gesonderte Erklärung gegenüber dem Nutzer oder durch Freischaltung der Anzeige annehmen. Mit Annahme des Angebotes durch recyclingplatform kommt der Anzeigenvertrag bzw. der Service-Vertrag zustande. recyclingplatform Netzwerk ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten des Nutzers verpflichtet.
  4. Die Anzeigendaten werden jeweils elektronisch gespeichert. Der Nutzer kann seine Anzeigen im passwortgeschützten Nutzerbereich („Mein Konto“) von recyclingplatform Netzwerk verwalten, insbesondere dort auch löschen. Der Text des Anzeigenvertrages bzw. des Service-Vertrages wird nicht gesondert gespeichert. Diese Nutzungsbedingungen, die dem Anzeigenvertrag bzw. dem Service-Paketvertrag zugrunde liegen, kann der Nutzer jedoch jederzeit über die Website von recyclingplatform Netzwerk abrufen und anschließend in wiedergabefähiger Form speichern.
  5. Nach dem Zustandekommen eines Anzeigenvertrages kann eine Anzeige in der Regel unmittelbar nach dem Freischalten über den entsprechenden Untermenüpunkt oder mit Hilfe der Suchfunktionen von recyclingplatform Netzwerk aufgefunden werden.
  6. Im Falle eines Rechnungsversandes für Service-Leistungen erfolgt diese ausschließlich auf elektronischem Weg.

§ 4 Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Anzeigen

  1. Der Nutzer ist gehalten, jede Anzeige in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Angebot wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst auch durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben.
  2. Der Nutzer ist zur Erstellung einer Anzeige nur berechtigt, sofern er diese in Ausübung seiner gewerblichen, institutionellen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veröffentlicht.
  1. Das Einstellen von Anzeigen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen allgemeine gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte und Bilder einzustellen,
    -die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen oder
    -die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.
  2. Nutzer, die recyclingplatform Netzwerk als gewerbliche Anbieter oder Nachfrager von Sekundärrohstoffen oder Entsorgungsleistungen nutzen, unterliegen den besonderen gesetzlichen Bestimmungen des Abfallrechts. Weitergehende Informationen hierzu finden sich unter dem Menüpunkt Recht. recyclingplatform Netzwerk übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der dort verlinkten Bestimmungen.

§ 5 Besondere Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb von recyclingplatform Netzwerk gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung von recyclingplatform Netzwerk hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,
    -E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,
    -Viren oder andere Technologien zu versenden, die recyclingplatform Netzwerk oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten,
    -die Infrastruktur recyclingplatform Netzwerk einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren von recyclingplatform Netzwerk zu stören oder zu gefährden,
    -Inhalte von recyclingplatform Netzwerk ohne vorherige Einwilligung von recyclingplatform zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung von recyclingplatform Netzwerk hinausgeht.
    -die Anzeigen oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der eBay Kleinanzeigen-Dienste hinausgeht.
    -Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Nutzer ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln,
    -Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf recyclingplatform Netzwerk zu verhindern oder einzuschränken.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle innerhalb von recyclingplatform Netzwerk gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren.

§ 6 Löschen von Anzeigen, Sperrung von Nutzern, sonstige Maßnahmen

  1. recyclingplatform Netzwerk ist berechtigt, in recyclingplatform Netzwerk eingestellte Anzeigen oder sonstige Beiträge des Nutzers ganz oder teilweise zu löschen oder die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten des Nutzers zu verzögern oder nicht vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige oder der Inhalt gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzlichen Vorgaben verstößt, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. recyclingplatform kann den Nutzer in einem solchen Fall außerdem verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung von recyclingplatform Netzwerk ausschließen.
  2. recyclingplatform Netzwerk behält sich außerdem vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen bzw. aus den Anzeigen bei recyclingplatform Netzwerk zu entfernen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das die Leistung in rechtswidriger Weise angeboten wird, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige zu missbräuchlichen Zwecken geschaltet werden soll oder wurde. recyclingplatform behält sich außerdem vor, Anzeigen für bestimmte Kategorien oder Leistungen von einer Anzeigenerstellung auszuschließen und entsprechende Anzeigen zu entfernen, wenn diese Kategorien typischerweise zu missbräuchlichen Zwecken inseriert werden oder zu befürchten ist, dass abfallrechtliche Bestimmungen verletzt werden könnten.
  3. Wurde ein Nutzer durch recyclingplatform von der Nutzung von recyclingplatform Netzwerk ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Nutzer beendet, darf der Nutzer recyclingplatform Netzwerk auch mit anderen Nutzerkonten, einschließlich solcher Nutzerkonten, die für Dritte angelegt wurden, nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für eine Registrierung bei recyclingplatform Netzwerk anmelden.
  4. recyclingplatform ist berechtigt, die Zurverfügungstellung von recyclingplatform Netzwerk ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden sowie die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten von Nutzern zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).

§ 7 Entgelte

  1. Für bestimmte, im Zusammenhang mit recyclingplatform Netzwerk erbrachte Leistungen und die Nutzung bestimmter Funktionen von recyclingplatform Netzwerk erhebt recyclingplatform Entgelte, wie beispielsweise Bannerwerbung. recyclingplatform wird den Nutzer vor jeder Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich auf die Entgeltpflichtigkeit sowie auf die Höhe der anfallenden Entgelte hinweisen.
  2. Von recyclingplatform für die Erbringung eigener Leistungen innerhalb von recyclingplatform Netzwerk genannte Preise verstehen sich jeweils in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Vereinbarte Entgelte sind jeweils sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay Kleinanzeigen akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden, wie beispielsweise paypal.

§ 8 Haftung von recyclingplatform

  1. Die bei recyclingplatform Netzwerk veröffentlichten Anzeigen und sonstigen Beiträge von Nutzern geben nicht die Meinung von recyclingplatform wieder und werden von recyclingplatform nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. recyclingplatform übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Anzeigen enthaltenen Angaben und auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern angebotenen Dienstleistungen und Produkte.
  2. recyclingplatform haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von recyclingplatform, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. recyclingplatform haftet zudem dem Grunde nach für durch recyclingplatform, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von recyclingplatform ist ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung von recyclingplatform geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer stellt recyclingplatform von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer bei recyclingplatform Netzwerk eingestellten Anzeigen und sonstigen Beiträgen oder wegen dessen sonstiger Nutzung von recyclingplatform Netzwerk gegenüber recyclingplatform geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von recyclingplatform einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, recyclingplatform im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.
  3. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Nutzers bleibt unberührt.

§ 10 Beendigung des Nutzungsvertrages

  1. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, z.B. im Rahmen eines Service-Vertrages, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an die Administratoren von recyclingplatform (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder postalisch an: recyclingplatform GmbH, Ellener Dorfstraße 23, D-28325 Bremen. Im Falle einer Kündigung während einer laufenden kostenpflichtigen Zusatzleistung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.
  2. recyclingplatform kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ist zwischen dem Nutzer und recyclingplatform eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, ist eine Kündigung durch eBay Kleinanzeigen nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Zusatzleistung möglich. Der Nutzer darf ab Zugang einer durch recyclingplatform erklärten Kündigung keine neuen Leistungen von recyclingplatform mehr buchen. Das Recht von recyclingplatform zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Nutzern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach § 6 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
  3. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle laufenden Anzeigen des Nutzers aus recyclingplatform Netzwerk entfernt und das Nutzerkonto des Nutzers deaktiviert. Das Nutzerkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Nutzers werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung recyclingplatform gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung recyclingplatform ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern.
  4. recyclingplatform behält sich außerdem das Recht vor, Nutzerkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten und Nutzerkonten, die für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren, unwiderruflich zu deaktivieren.

§ 11 Datenschutz

Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Nutzung von recyclingplatform Netzwerk finden sich in der Datenschutzerklärung von recyclingplatform.

§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen

Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: recyclingplatform kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber recyclingplatform in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. recyclingplatform weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Website von recyclingplatform veröffentlicht.

§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucherschlichtung

  1. Auf die Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen zwischen recyclingplatform und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Handelt der Nutzer ausnahmsweise tatsächlich als Verbraucher, auch wenn die Registrierung als Verbraucher nicht vorgesehen ist, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz gewähren.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Nutzer, die tatsächlich Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher Bremen.
  3. recyclingplatform Netzwerk ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

 

Bremen, den 1. Mai 2020

recyclingplatform GmbH

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