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 Newsfeed der Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA)

 

GFA News
  1. Dr.-Ing. Joachim Renner vollendet am 23. November 2023 sein 85. Lebensjahr. Beruflich war Joachim Renner zuletzt beim Wupperverband als Leiter des Geschäftsbereichs Wasserwirtschaft und als stellvertretender Vorstand tätig; er ist dort zum 1. Dezember 2001 ausgeschieden. Joachim Renner hat sich neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit bei verschiedenen technisch-wissenschaftlichen Vereinen ehrenamtlich intensiv engagiert. Insbesondere soll hier an seine Arbeit für den früheren DVWK, dessen Präsident er vier Jahre war, und für die ATV-DVWK, wo er im Vorstand mitwirkte und wo er sich besonders für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die Einführung des Flussgebietsmanagements einsetzte, erinnert werden. Für seine Verdienste für die ATV-DVWK wurde ihm am 18. September 2002 die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Ein weiteres ehrenamtliches Betätigungsfeld fand Joachim Renner bei der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren (ATT), die ihn am 30. November 2001 ebenfalls zum Ehrenmitglied ernannte. Nach der Pensionierung haben Joachim Renner und seine Frau einen alten Wunsch wahrgemacht und sind zurückgekehrt nach Süddeutschland, dorthin, wo Joachim Renner an der Universität Karlsruhe studiert und am Institut für Hydromechanik als wissenschaftlicher Assistent promoviert hat. Dort hatte er auch in einem Ingenieurbüro erste berufliche Erfahrungen gesammelt und als Planer und Bauleiter am Bau der ersten Trinkwassertalsperre in Baden-Württemberg, der Talsperre Kleine Kinzig, mitgewirkt.
  2. Das 400 Millionen Euro schwere „Leuchtturmprogramm“ der EU im Bereich Forschung und Innovation sollte europäischen Städten helfen, intelligenter zu werden. Tatsächlich hat das Programm viele Städte dabei unterstützt, Ressourcen zu sparen, die Umweltverschmutzung zu verringern und städtische Dienstleistungen durch den Einsatz von Technologie zu verbessern. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die finanzierten Projekte hätten in den meisten Fällen die Erwartungen erfüllt und konkrete Lösungen für intelligente Städte in Bereichen wie Luftqualität, Energieeffizienz und E-Mobilität geliefert. Andere Städte jedoch würden wohl nicht von diesen innovativen Lösungen profitieren, da das Programm kaum mit anderen EU-Initiativen abgestimmt worden sei und öffentliche und private Mittel knapp seien und nicht gebündelt würden. Es sei daher eine bessere Koordinierung erforderlich, wenn die 100 derzeit geförderten Städte in der EU bis 2030 klimaneutral werden sollen. Konkret bemängeln die Prüfer des Rechnungshofs, aus dem „Leuchtturmprogramm“ sei keine Übertragung dieser Lösungen auf andere Städte finanziert worden. Der Sonderbericht 24/2023 „Intelligente Städte: Konkrete Lösungen, doch Fragmentierung erschwert deren breitere Übernahme“ steht zum Download bereit:
  3. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags hat einen Bericht (Bundestags-Drucksache 20/8888) mit dem Titel „Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen an den Beispielen der Wasser- und Abfallwirtschaft“ vorgelegt. Dieser bezieht sich auf Untersuchungen des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag und zeigt, wie Potenziale der Digitalisierung im Bereich der kommunalen Abfall- und Wasserwirtschaft ausgeschöpft werden können, während die Ver- und Entsorgungssicherheit weiterhin gewährleistet wird. Digitalisierungsprozesse spielen für Betreiber der Abfall- und Wasserwirtschaft eine immer bedeutendere Rolle, heißt es in dem Bericht. So trage die Digitalisierung bereits dazu bei, Betriebsabläufe und Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu automatisieren, sowie die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zukünftig könnten digitale Innovationen dabei helfen, aktuellen Herausforderungen, wie der Ressourcenknappheit oder dem Klimawandel, zu begegnen. Es sei beispielsweise denkbar, dass digitale Anwendungen dabei unterstützen, die Abfall- und Wasserwirtschaft effizienter zu betreiben, den Wasserverbrauch zu verringern, die Wasserqualität zu verbessern oder Abfälle noch besser zu recyceln. Bisher würden jedoch vielen mittleren und kleinen Betrieben „die finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen für die Realisierung größerer Digitalisierungsvorhaben“ fehlen, heißt es in dem Bericht weiter. Die Betriebe müssten daher durch die Kommunen, Länder und den Bund unterstützt werden. Zudem würde der Einsatz digitaler Innovationen im Bereich der Abfall- und Wasserwirtschaft dadurch erschwert, dass es in einigen ländlichen Regionen keine „zuverlässige und flächendeckende Breitbandversorgung“ gebe. Auch eine proaktive Rechtssetzung könnte zukünftig Anreize schaffen, um die Digitalisierung der kommunalen Abfall- und Wasserwirtschaft voranzubringen. So müssten beispielsweise Haftungsfragen für weitgehend autonome Systeme sowie der Umgang mit Datenmissbrauch geklärt werden.
  4. Das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur (Gelsenkirchen) hat den 16. „Goldenen Kanaldeckel“ verliehen. Der Preis hebt die Bedeutung der Kanalisation als grundlegende Infrastruktur hervor. Als Preisgelder sind für den dritten Platz 500 €, für den zweiten Platz 1000 € und für den ersten Platz 2000 € ausgeschrieben. Der 1. Platz ging an die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (Lea Steyer) für das Projekt „Wasser-Risiko-Check“. Starkregen ist ein großes Problem für die Stadtentwässerung und Immobilienbesitzer. Eine Beratung der Bürger nach individuellen Gegebenheiten ist kaum möglich. In Köln wird jetzt ein internetbasiertes Beratungs-Tool genutzt, das automatisiert Bürger informiert und Maßnahmen zur Vorbeugung aufzeigt. Das Tool hat sich bewährt und wird auch in Duisburg, Mülheim und Essen eingesetzt. Mit dem 2. Platz wurde die Stadt Arnheim (Niederlande, vertreten durch Erik Laurentzen) ausgezeichnet für ihr Projekt „Bestandsaufnahme und Untersuchung der Abwasserdruckleitungen“. In Arnheim wurde jetzt eine systematische Strategie für den Umgang mit dem kompletten Druckentwässerungsnetz der Gemeinde entwickelt. Diese Strategie ist auch auf andere Kommunen übertragbar. Der 3. Platz ging an den Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (Michael Hartmann und Matthias Krölls) für das Projekt „Entwicklung und Umsetzung einer bedarfsgerechten Straßenablaufunterhaltung“. In Lünen ist eine Strategie zur bedarfsorientierten Reinigung von Straßenabläufen entwickelt worden. Eine Software berechnet dabei die Häufigkeit von Verschmutzungen und bestimmt die notwendigen Intervalle für die Reinigung.
  5. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat für das Projekt „Auenland Elbmarsch“ einen Zuwendungsbescheid über rund 6,9 Millionen Euro an Dr. Elisabeth Klocke, Vorständin der Stiftung Lebensraum Elbe, überreicht. Mit der bis 2029 gewährten Förderung entwickelt die Stiftung artenreiche Auenlebensräume auf etwa 100 Hektar in den südlichen Elbuferwiesen. Damit wird der ökologische Umbau des Deichvorlands am Wehr Geesthacht in der Samtgemeinde Elbmarsch gefördert. Die Fördermittel stammen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMUV). Die Stiftung Lebensraum Elbe erweitert im Rahmen des vom BMUV geförderten Projekts „Auenland Elbmarsch“ einen vorhandenen Graben durch die Elbwiesen am Wehr Geesthacht zu einem etwa vier Kilometer langen naturnahen Wiesenbach. Er soll die Tide- und die Mittelelbe künftig besser miteinander verbinden. Derzeit sind die beiden Elbabschnitte durch das Wehr künstlich voneinander getrennt. Im Unterlauf des Bachs entstehen gezeitenbeeinflusste Priele und Wattflächen. Künftig können Ebbe und Flut hier ungehindert ein- und ausschwingen – und sich so wertvolle Tide- und Auenlebensräume entwickeln. Auf den Elbwiesen entstehen zudem Schutzzonen für gefährdete Wiesenbrüter. Die Projektkosten belaufen sich auf insgesamt 9,2 Millionen Euro. Die Bundesförderung beträgt rund 6,9 Millionen Euro. Die Stiftung Lebensraum Elbe trägt rund 2,3 Millionen Euro bei. Der Werder kann weiterhin als beliebtes Naherholungsziel genutzt werden. Auch extensive Landwirtschaft ist weiterhin möglich. In enger Kooperation erarbeiten der Landkreis Harburg, die Gemeinde Marschacht und die Stiftung Lebensraum Elbe ein Konzept zur Besucherlenkung. Daneben wird ein Bewirtschaftungskonzept für die Flächen entwickelt. Der Deich selbst bleibt unberührt und schützt die Menschen der Elbmarsch weiterhin vor Elbefluten. Der Artlenburger Deichverband ist Kooperationspartner und unterstützt das Renaturierungsprojekt.
  6. Die Kanal- und TiefbauTage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) informieren am 30./31. Januar 2024 in Hennef über neue Regelungen und aktuelle Entwicklungen im Kanalbau. Die Veranstaltung steht unter dem Motto "Qualität und Erfahrung - Wichtige Bausteine im modernen Tiefbau". Auf der Tagung werden neue Regeln und Normen vorgestellt, aber auch Zukunftsthemen besprochen. So werden Anpassungen an den Klimawandel oder auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz vorgestellt. Weiterhin stehen Herausforderungen durch die zunehmende Digitalisierung sowie der Einsatz von BIM bei der Planung und Bauausführung im Fokus. Auch die Aspekte Nachhaltigkeit im Kanalbau und Nachwuchsgewinnung werden aufgegriffen. Die in diesem Jahr in Kraft getretene Mantelverordnungwird vorgestellt aus aus rechtlicher Sicht betrachtet. Desweiteren wird das Arbeitsblatt DWA-A 127-1 "Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen" vorgestellt, das die DWA-Arbeits- und Merkblattreihe zur Statik einleitet. Das Thema "Bauwerke der Kanalisation" wird anhand des das Arbeitsblattes DWA-A 157 und des Merkblatts DWA-M 158 thematisiert und mit Erfahrungen zur Bauwerkssanierung aus Düsseldorf vertieft. Die Tagung gliedert sich in insgesamt sieben Foren zu den Themen Statik, Boden, Bauwerke, Nachwuchs, wasserbauliche Klimaanpassungsstrategien, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Die Kanal- und TiefbauTage finden im Euro Park Hotel Hennef, Reutherstraße 1a-c, 53773 Hennef statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet 875 Euro, DWA-Mitglieder zahlen 730 Euro. Die Kanal- und TiefbauTage richten sich an Kanalnetzbetreiber, Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, Mitarbeitende von Entwässerungsbetrieben, Tiefbauämtern, Ingenieurbüros, Baufirmen, Stadtwerken sowie Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
  7. Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsministerin Ina Brandes hat einen Förderbescheid in Höhe von drei Millionen Euro an Jun.-Prof. Dr. Corina Andronescu für das Projekt „Natural Water to H2“ überreicht. Mit dem Forschungsvorhaben will die Universität Duisburg-Essen einen Durchbruch für mehr Nachhaltigkeit in der Wasserstoffproduktion erreichen. Die Nanowissenschaften und die Wasserforschung der Universität Duisburg-Essen bündeln dazu ihre Kräfte. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert das Projekt. Reiner als Trinkwasser muss das Wasser sein, das in der PEM-Elektrolyse für die Herstellung von Wasserstoff eingesetzt wird. Die häufig verwendeten edelmetallbasierten Katalysatoren sind anfällig für Vergiftungen. Wäre der Katalysator und damit der Prozess robuster, könnte anderes Wasser als Ausgangsstoff für die Wasserstoffproduktion verwendet werden. Im Projekt ‚Natural Water to H2‘ wird auch erforscht, welche Wasserqualität erforderlich ist und wie diese Qualität während der Elektrolyse aufrechterhalten werden kann. Das untersuchen die Forschenden anhand der neuartigen AEM-Elektrolyse. „Im Gegensatz zur herkömmlichen PEM-Elektrolyse kommt dieses Verfahren ohne teure und seltene Edelmetalle aus. Es werden stattdessen beispielsweise Nickeloxide als Katalysatoren eingesetzt“, erklärt Andronescu.
  8. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Kommunen durch die Veröffentlichung von Checklisten nun einen unkomplizierten und ressourcenschonenden Einstieg in den etablierten IT-Grundschutz des BSI. Denn Cyberangriffe auf Kommunen haben jüngst wiederholt zu weitreichenden Folgen für die Betroffenen geführt. Mit dem „Weg in die Basis-Absicherung“ (WiBA) können Kommunen anhand von Checklisten mit einfachen Prüffragen und zugehörigen Hilfsmittel die dringlichsten Maßnahmen selbst identifizieren und umsetzen. So kann ein erster, aber wesentlicher Schritt in Richtung systematischer Informationssicherheit erfolgen. Die Checklisten decken fundamentale Sicherheitsanforderungen für relevante Bereiche der Informationssicherheit ab, die bei der Absicherung vorrangig betrachtet und tatsächlich umgesetzt werden müssen. Dazu gehören technisch orientierte Checklisten wie beispielsweise Serversysteme oder Backups, aber auch organisatorisch orientierte wie Vorbereitung für IT-Sicherheitsvorfälle. Ziel von WiBA ist es, die Hürde zur Umsetzung von anerkannten Standards der Informationssicherheit, insbesondere des IT-Grundschutzes, zu verringern. Mit dem neuen Einstiegslevel können Kommunen ein Schutzniveau aufbauen, das sie im Anschluss nahtlos zum IT Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“ weiterentwickeln können.
  9. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung hat eine neue Konzeption für die Dresdner Abwasserinfrastruktur bis 2038 erarbeitet. Ein Schwerpunkt ist die Ableitung und Behandlung der Abwässer der im Dresdner Norden ansässigen und sich erweiternden Halbleiterindustrie. Die Produktion von Chips erzeugt große Abwassermengen, deren Ableitung und Behandlung auf der Kläranlage in Kaditz nur durch adäquate Ausbaumaßnahmen zu bewältigen ist. Dazu gehört der im Juli 2023 begonnene Bau des Industriesammlers Nord. Das ist ein etwa elf Kilometer langer Kanal, der fast ausschließlich der Ableitung der Abwässer der Halbleiterindustrie dient. Noch größer sind die Herausforderungen auf der zentralen Kläranlage Kaditz. Sie muss erweitert werden. Die Gesamtinvestitionen für deren Erweiterungen und Erhalt der baulichen Substanz werden sich über die nächsten 13 bis 15 Jahre erstrecken und über 630 Millionen Euro kosten. Das Strategieprojekt heißt „Dresden 600“, denn die Bevölkerung der Stadt könnte insbesondere durch die anstehenden Industrieansiedlungen auf bis zu 600 000 Einwohner im Jahr 2035 anwachsen. Die Abwassermenge aus der Chipindustrie entspricht gegenwärtig der von 250 000 Einwohnern. Auf dem Klärwerk Kaditz ordentlich behandelt werden kann, investiert die Stadtentwässerung zwischen 2024 und 2030 in weitere Anlagen. Die Belebungs- und Verteilerbecken fassen insgesamt 144 000 Kubikmeter. Geplant sind zwei weitere Belebungsbecken, die 32 000 Kubikmeter fassen. Die vorhandenen sechs Nachklärbecken sollen durch zwei weitere ergänzt werden. Geplant ist außerdem, in der Schlammbehandlung einen dritten, 35 Meter hohen Faulbehälter zu errichten, der rund 10 500 Kubikmeter Schlamm fasst. Geplant ist zudem, auf der Fläche neben den Nachklärbecken Anlagen einer vierten Reinigungsstufe zu bauen. Geplant ist weiter, zwischen 2032 und 2038 unter anderem neun Regenüberlaufbecken in Dresden zu errichten. Sie sollen ein Speichervolumen von 35 000 bis 40 000 Kubikmeter haben.
  10. Das katastrophenschutztechnische Gutachten zur Einsatzführung bei der Flutkatastrophe an der Ahr, das die Staatsanwaltschaft Koblenz in Auftrag gegeben hatte, liegt vor. Zusammengefasst kommt der Gutachter, so die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung, zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14. Juli 2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen. So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14. Juli 2021 habe nicht angemessen begegnen können. Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht. Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich. Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben. „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“, so der Sachverständige. Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte. Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.

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