Abfallkategorie für die Bestellung des Containers: Gemischtes Altholz - behandelt (A II und A III)
Die zulässigen Abfallarten ergeben sich aus dem konkreten Angebot des jeweiligen Containerdienstes. Es gibt jedoch große Übereinstimmungen bei den häufigsten Angeboten.

Was darf in der Regel in den Container:
Allgemein: Unbehandeltes, beschichtetes oder gestrichenes Holz (Kategorien A I, A II und A III). Aber ohne Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist (Kategorie A IV).
Holz aus Möbeln
Spanplatten, Bauholz, Holzweichfaserplatten
Holz-Fussboden, z.B. Dielen, Holz-Laminat, Parkett ohne schädliche Anhaftungen
Paneele, Furnierholz, Zierholzleisten (Innenraum)
Holzkisten, Obstkisten, Transportkisten aus unbehandeltem Holz
Schnittreste (außer mit Holzschutzmitteln behandelt)
Kabeltrommeln (ab 1989)
kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere oder Tapeten
Das darf in der Regel NICHT in den Container:
Allgemein: Gefährliche Abfälle, auch Sonderabfälle genannt
Lacke und Farben, Klebstoffe, Chemikalien, Lösungsmittel
Imprägniertes Holz (mit Holzschutzmitteln behandelt), Kategorie A IV
Lackiertes Holz
Belastetes Holz (z.B. mit Holzschutzmitteln)
Dachbalken, Dachholz, Holz aus Abbruch
Terrassenholz, Gartenmöbel, Gartenhäuser mit Holzschutzmitteln
Masten / Pfähle / Zäune mit Holzschutzmitteln
Parkett mit Holzschutzmitteln oder Kleberresten
Kabeltrommeln (vor 1989)
Verpackungen (Kartons, Beutel, Tüten usw.)
Anhaftungen aus Kunststoffe, Folie, Gummi, Styropor, Silikon
Metalle oberhalb überlicher Anhaftungen
Glas (z.B. aus Innentüren)



