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der Marktplatz für die Kreislaufwirtschaft im Internet: Containershops

sauberer weisser Abfallcontainer mit neutralem Hintergrund

Abfallkategorie für die Bestellung des Containers: Gemischtes Altholz - behandelt (A II und A III)

Die zulässigen Abfallarten ergeben sich aus dem konkreten Angebot des jeweiligen Containerdienstes. Es gibt jedoch große Übereinstimmungen bei den häufigsten Angeboten.


Was darf in der Regel in den Container:

Allgemein:  Unbehandeltes, beschichtetes oder gestrichenes Holz (Kategorien A I, A II und A III). Aber ohne Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist (Kategorie A IV).

Holz aus Möbeln

Spanplatten, Bauholz, Holzweichfaserplatten

Holz-Fussboden, z.B. Dielen, Holz-Laminat, Parkett ohne schädliche Anhaftungen

Innentüren

Paneele, Furnierholz, Zierholzleisten (Innenraum)

Paletten

Holzkisten, Obstkisten, Transportkisten aus unbehandeltem Holz

Schnittreste (außer mit Holzschutzmitteln behandelt)

Kabeltrommeln (ab 1989)

kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere oder Tapeten


 

Das darf in der Regel NICHT in den Container:

Allgemein: Gefährliche Abfälle, auch Sonderabfälle genannt

Lacke und Farben, Klebstoffe, Chemikalien, Lösungsmittel

Imprägniertes Holz (mit Holzschutzmitteln behandelt), Kategorie A IV

Lackiertes Holz

Belastetes Holz (z.B. mit Holzschutzmitteln)

Dachbalken, Dachholz, Holz  aus Abbruch

Terrassenholz, Gartenmöbel, Gartenhäuser mit Holzschutzmitteln

Masten / Pfähle / Zäune mit Holzschutzmitteln

Fensterrahmen und Außentüren

Parkett mit Holzschutzmitteln oder Kleberresten

Brandholz

Bahnschwellen

Kabeltrommeln (vor 1989)

PCB-haltiges Altholz

Baumstämme

Verpackungen (Kartons, Beutel, Tüten usw.)

Papier und Karton

Anhaftungen aus Kunststoffe, Folie, Gummi, Styropor, Silikon

Metalle oberhalb überlicher Anhaftungen

Glas (z.B. aus Innentüren)

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