Abfallkategorie für die Bestellung des Containers: Bauschutt mit Verunreinigungen
Die zulässigen Abfallarten ergeben sich aus dem konkreten Angebot des jeweiligen Containerdienstes. Es gibt jedoch große Übereinstimmungen bei den häufigsten Angeboten.

Was darf in der Regel in den Container:
Allgemein: Gemische von Bauschutt aus Bau-, Umbau- und Sanierungsarbeiten
Verunreingungen durch Boden und Erdaushub (Erde und Sand) sind bis zu einer festgelegten Obergrenze des Volumenateils zulässig. Dabei darf der Erdaushub aber keine Grasnarbe enthalten. Die durch den Anbieter festgelegte Obergrenze variiert. Obergrenzen liegen meistens zwischen 5% und 15% des Containervolumens
Ziegelsteine, Kalksandsteine, Mauerziegel, Mauersteine
Beton, Betonabbruch, Betonaufbruch (ohne Bewehrungen)
Pflastersteine, Betonplatten
Natursteine
Fliesen, Kacheln (werden von einigen Anbietern nicht akzeptiert, bitte die Beschreibung der Anbieter genau prüfen)
Sanitärkeramik, Waschbecken, Toilettenbecken (werden von einigen Anbietern nicht akzeptiert, bitte Beschreibung der Anbieter genau prüfen)
Das darf in der Regel NICHT in den Container:
Allgemein: Gefährliche Abfälle, auch Sonderabfälle genannt
Lacke und Farben, Klebstoffe, Chemikalien, Lösungsmittel
Gipsabfälle, Gipskartonplatten, Trockenbauplatten
Erde und Sand (Boden- und Erdaushub) oberhalb der Obergrenze, die vom Anbieter festgelegt wurde
Dämmstoffe und Mineralwolle (KMF)
Dämmplatten aus EPS (Styropor)
Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz, Holzweichfaserplatten, Parkett, Holzspäne)
Heraklith-Platten ("Sauerkrautplatten")
Strohmatten und Lehm
Teerhaltige und bitumenhaltige Stoffe (z. Dachpappe und Asphalt)
Elektrogeräte (z.B. defekte Elektrowerkzeuge)
Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
Kunststoffe, Folien, Gummi, Styropor
Bleche, Rohre, Kabel
Eimer, Kanister, Dosen und Büchsen (auch nicht restentleert)
Pinsel und Rollen (auch nicht getrocknet)
Verpackungen (Kartons, Beutel, Tüten usw.)
Autoreifen und Autoteile



