Abfallkategorie für die Bestellung des Containers: Gemischter Gewerbeabfall
Die zulässigen Abfallarten ergeben sich aus dem konkreten Angebot des jeweiligen Containerdienstes. Es gibt jedoch große Übereinstimmungen bei den häufigsten Angeboten.

Was darf in der Regel in den Container:
Allgemein: Gemischter Gewerbeabfall der angefallen ist, weil die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung zur Getrennthaltung nicht einhalten werden konnten oder mussten
Verpackungen (Kartons, Beutel, Tüten usw.)
Kunststoffe, Folien, Gummi, Styropor
Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz, Holzweichfaserplatten, Parkett ohne Belastungen)
Werkzeuge und Arbeitsmaterialien ohne gefährliche Anhaftungen
Mobiliar (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)
Holz-Fussboden (z.B. Laminat, Parkett)
Das darf in der Regel nicht in den Container:

Allgemein: Gefährliche Abfälle, auch Sonderabfälle genannt
Lacke und Farben, Klebstoffe, Chemikalien, Lösungsmittel
Boden und Erdaushub (Erde und Sand)
Dämmstoffe und Mineralwolle (KMF)
Belastetes Holz (z.B. mit Holzschutzmitteln)
Elektrogeräte (z.B. defekte Elektrowerkzeuge)
Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
Teerhaltige und bitumenhaltige Stoffe
Autoreifen und Autoteile



