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Abfallkategorie für die Bestellung des Containers: Gemischter Gewerbeabfall

Die zulässigen Abfallarten ergeben sich aus dem konkreten Angebot des jeweiligen Containerdienstes. Es gibt jedoch große Übereinstimmungen bei den häufigsten Angeboten.


Was darf in der Regel in den Container:

Allgemein: Gemischter Gewerbeabfall der angefallen ist, weil die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung zur Getrennthaltung nicht einhalten werden konnten oder mussten

Verpackungen (Kartons, Beutel, Tüten usw.)

Papier und Karton

Tapeten

Kunststoffe, Folien, Gummi, Styropor

Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz, Holzweichfaserplatten, Parkett ohne Belastungen)

Metalle, Bleche, Rohre, Kabel

Glas, Keramik

Textilien

Werkzeuge und Arbeitsmaterialien ohne gefährliche Anhaftungen

Mobiliar (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)

Holz-Fussboden (z.B. Laminat, Parkett)

Restabfall / Restmüll


Das darf in der Regel nicht in den Container:

 

Allgemein: Gefährliche Abfälle, auch Sonderabfälle genannt

Lacke und Farben, Klebstoffe, Chemikalien, Lösungsmittel

Bauschutt

Boden und Erdaushub (Erde und Sand)

Dämmstoffe und Mineralwolle (KMF)

Belastetes Holz (z.B. mit Holzschutzmitteln)

Ölabfälle

Elektrogeräte (z.B. defekte Elektrowerkzeuge)

Batterien

Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)

Teerhaltige und bitumenhaltige Stoffe

Autoreifen und Autoteile

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