Abfallkategorien für die Bestellung des Containers: Baumischabfall - schwer - darf gipshaltige Abfälle enthalten sowie Baumischabfall - schwer - ohne gipshaltige Abfälle
Die zulässigen Abfallarten ergeben sich aus dem konkreten Angebot des jeweiligen Containerdienstes. Es gibt jedoch große Übereinstimmungen bei den häufigsten Angeboten. Um die Verwertung der einzelnen Abfälle sicherzustellen, muss der Baustellenmischabfall getrennt werden. Das geschieht häufig entweder in einer besonders hierfür geeigneten Sortieranlage, mit Baggereinsatz oder von Hand. Deshalb ist ein Container für Baumischabfall auch grundsätzlich teurer als ein Container für reinen Bauschutt.
Was darf in der Regel in den Container:
Allgemein: Gemischte Abfälle aus Baustellen die einen Anteil von schweren Abfällen enthalten dürfen. Dazu zählen u.a. Bauschutt, Boden und Erdaushub (Erde und Sand). Der Anteil der schweren Abfälle darf einen bestimmten Prozentsatz der Containergröße nicht überschreiten. Häufig findet sich eine Obergrenze von 15% des Containervolumens für Container bis zu einer Größe von 10 cbm in den Anforderungen. Für größere Container von 12 cbm bis 40 cbm findet sich häufig eine Obergrenze von 10% des Containervolumens.
Verpackungen (Kartons, Beutel, Tüten usw.)
Kunststoffe, Folien, Gummi, Styropor
Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz, Holzweichfaserplatten, Parkett)
Heraklith-Platten ("Sauerkrautplatten")
Restentleerte Eimer, Dosen und Büchsen ohne schädliche Inhalte
Renovierungsmaterial (z.B. getrocknete Pinsel und Rollen)
Gipskartonplatten und Gipsabfall wird von einigen Anbietern als zulässiger Bestandteil von leichtem Baumischabfall akzeptiert. Einige Anbieter schließen diese jedoch aus, weil Gipskartonplatten und Gipsabfall in der Verwertung besondere Anforderungen an die Recycling-Unternehmen stellen. Bitte achten Sie bei der Auswahl im Containershop-Finder von recyclingplatform bei der Auswahl der Abfallkategorie darauf, ob sie Baumischabfall - schwer - ohne gipshaltige Abfälle oder Baumischabfall - schwer - darf gipshaltige Abfälle enthalten auswählen (insbesondere dann, falls Ihr Abfall möglicherweise Gipshaltige Abfälle enthalten könnte).
Das darf in der Regel NICHT in den Container:
Allgemein: Gefährliche Abfälle, auch Sonderabfälle genannt
Lacke und Farben, Klebstoffe, Chemikalien, Lösungsmittel
Bauschutt, Boden und Erdaushub (Erde und Sand) oberhalb der Obergrenze (häufig 15% des Containervolumens)
Dämmstoffe und Mineralwolle (KMF)
Dämmplatten aus EPS (Styropor)
Belastetes Holz (z.B. mit Holzschutzmitteln)
Elektrogeräte (z.B. defekte Elektrowerkzeuge)
Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
Teerhaltige und bitumenhaltige Stoffe (z. Dachpappe und Asphalt)
Autoreifen und Autoteile