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AVV - Abfallverzeichnisverordnung
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)Anlage (zu § 2 Abs. 1)Abfallverzeichnis
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
Informationen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Einordnung von Abfällen.
Das Umweltbundesamt bietet auf seiner Website Informationen zur Einstufung von Abfällen.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat „Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit“ auf ihrer Homepage veröffentlicht.
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