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Einstufung als "Gefährlicher Abfall"

Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch der Begriff „Sonderabfall” für verschiedene Abfallarten mit gefährlichen Eigenschaften genutzt, ohne dass eine klare rechtliche Definition existiert.

Bestimmung gefährlicher Abfallarten

Die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Nachweisführung und die Behandlung von Abfällen. Maßgebend für die Bezeichnungen und die Einstufung von Abfällen in der Europäischen Union ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV), welches in Deutschland mit der Abfallverzeichnisverordnung  (AVV) ins nationale Recht überführt wurde. Alle Abfallarten, die im EAV als gefährlich eingestuft sind, werden durch einen Stern (*) hinter der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet. Neben den generell gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen enthält das EAV so genannte „Spiegeleinträge”. Diese betreffen Abfallströme, bei denen von Fall zu Fall eine Einstufung abhängig vom Gehalt gefährlicher Inhaltsstoffe oder Eigenschaften zu erfolgen hat. Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) definiert 15 Gefährlichkeitskriterien (HP-Kriterien). Mit ihnen kann die Gefährlichkeit von Abfällen, die zu Spiegeleinträgen gehören, bestimmt werden. Für bestimmte Gefährlichkeitskriterien führt Anhang III Richtlinie 2008/98/EG- Grenzkonzentrationen der Gefährlichkeitsmerkmale auf. Die aufgeführten Grenzkonzentrationen stützen sich auf chemikalienrechtliche Regelungen (Verordnung Nr. 1272/2008/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) auch kurz ⁠CLP⁠-Verordnung genannt.

Quelle: Umweltbundesamt. Link zur Seite "Gefährliche Abfälle" auf der Website des UBA

 

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