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  • Land: Deutschland

Aktualisierung am 12.12.2024:

Bericht im EUWID Recycling und Entsorgung: Bundesregierung zu ElektroG-Novelle: Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene zielführender

Die Bundesregierung unterstützt die Forderungen nach einem baldigen Verkaufsverbot von Einweg-Vapes in Deutschland weiterhin nicht. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Novelle des ElektroG hervor. Entsprechende Anstrengungen sollten stattdessen auf EU-Ebene verfolgt werden. Die Länder hatten in der letzten Bundesratssitzung erneut ein Verbot für Einweg-E-Zigaretten in Deutschland gefordert und dabei auch mit der steigenden Anzahl von Brandereignissen in Abfallentsorgungsanlagen argumentiert. Man könne die grundsätzliche Intention des Antrags zwar nachvollziehen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, da man das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten auch unter Ressourcenschutzgesichtspunkten kritisch bewerte.


Aktualisierung am 22.11.2024:

Bericht im EUWID Recycling und Entsorgung: ElektroG-Novelle: Bundesrat stimmt erneut für Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Der Bundesrat hat sich heute erneut für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen. Das Plenum der Länderkammer folgte damit der Empfehlung des Umweltausschusses. Die weiteren Änderungswünsche des Ausschusses zur ElektroG-Novelle fanden hingegen nur zum Teil Zustimmung.


Aktualisierung am 11.11.2024:

Bericht im EUWID Recycling und Entsorgung: ElektroG-Novelle: Umweltausschuss im Bundesrat fordert Vapes-Verbot und stellt geteilte Produktverantwortung in Frage

Die Novelle des ElektroG steht angesichts der bevorstehenden Neuwahl des Bundestags zwar auf der Kippe, die im Bundesrat gemachten Vorschläge zur Änderung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurfs haben es dennoch in sich. Denn der Umweltausschuss der Länderkammer erneuert die Forderung nach einem Verbot für Einweg-E-Zigaretten. Auch das System der geteilten Produktverantwortung beim Umgang mit Altgeräten wird in Frage gestellt. Weitere vom Ausschuss empfohlene Änderungen betreffen das sogenannte „Thekenmodell“ für die Annahme von Geräten auf kommunalen Wertstoffhöfen, die Informationspflichten zur Geräterücknahme im Handel sowie Forderungen zur Stärkung der Wiederverwendung.


Aktualisierung am 9.10.2024:

Mit dem Kabinettsentwurf kommt die Bundesregierung dem Handel entgegen. Der Entwurf verfehlt jedoch aus Sicht der Recycling-Verbände trotz der Nachbesserungen weiter die Ziele des Fortschritts im Altgeräterecycling.

Link zur Pressemitteilung auf der Website des BDE: BDE kritisiert Kabinettsbeschluss zum Elektro-Gesetz als ambitionslos

Link zur Pressemitteilung auf der Website des bvse: ElektroG-Novelle verfehlt Ziel des Fortschritts im Altgeräterecycling – Brandrisiken bleiben bestehen

Link zum Artikel im EUWID: ElektroG-Novelle: Regierung kommt Handel entgegen

Link zum Artikel im RECYCLING magazin: bvse: ElektroG-Novelle verfehlt Ziel des Fortschritts im Altgeräterecycling

Link zum Artikel im RecyclingPortal: BDE kritisiert Kabinettsbeschluss zum Elektro-Gesetz als ambitionslos

Link zum Artikel im RecyclingPortal: DUH fordert strengere Sammlung und Wiederverwendung von Elektrogeräten

Link zum Artikel im SPIEGEL: Elektroschrott soll in Zukunft einfacher entsorgt werden können

Link zum Artikel in der Bayerischen Staatszeitung: Wertvolle Rohstoffe gehen verloren


Aktualisierung am 18.06.2024: Verbänd der Gerätehersteller lehnen erweiterte Rücknahmepflichten ab

Link zur Erläuterung der gemeinsamen Stellungnahme von bitkom und ZVEI auf der Website von bitkom

Link zum direkten Download der Stellungnahme von der Website des bitkom

Artikel im Euwid: ElektroG-Novelle: Hersteller lehnen erweiterte Rücknahmepflichten ab


Aktualisierung am 28.5.2024: Der Handelsverband Deutschland HDE kritisiert die angedachten Neuerungen scharf

Link zur Erläuterung der Stellungnahme des HDE auf der Website des HDE

Link zum direkten Download der Stellungnahme von der Website des HDE


Aktualisierung am 3.6.2024: Entsorgungsverbände plädieren für Nachbesserungen: BDE plädiert für Nachbesserungen wie Batteriepfand und Einweg-E-Zigarettenverbot

Link zur Pressemitteilung auf der Website des BDE

Artikel im Euwid: ElektroG-Novelle: Statt „Trippelschritten“ fordert BDE Batteriepfand, Vapes-Verbot und mehr Herstellerverantwortung


3. Novelle des ElektroG: Das BMUV hat am 2. Mai 2024 den Referentenentwurf zur Novelle des Elektro- und Elektrogerätegesetz (ElektroG) veröffentlicht:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in der derzeitigen Fassung ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor. Mit einer Sammelquote von 38,6 Prozent für das Berichtsjahr 2021 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke.

Neben der Steigerung der Sammelmenge stellen Brandrisiken, die durch Lithium-Batterien verursacht werden, die in immer mehr Elektrogeräten auch fest verbaut sind, bei deren Sammlung und Behandlung eine weitere zentrale Herausforderung dar. Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf sollen beide Aspekte adressiert werden. Zum einen soll die Entnahme von Lithium-Batterien bei der Erfassung an der kommunalen Sammelstelle verbessert werden. Zum anderen sollen über die Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation und die Ausweitung der Sammlung im Handel mehr Elektroaltgeräte (EAG) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden.

Zudem werden in Deutschland aktuell mehrere Millionen elektronische Einweg-Zigaretten pro Jahr verkauft. Diese Einwegprodukte fallen als Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) werden jedoch zum Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer nicht als solche wahrgenommen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß entsorgt. Ziel der Novelle des ElektroG ist es insofern auch, für diese Produkte weitere verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten zu etablieren.

Quelle: BMUV

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