Nach Europäischer Stahlschrottsortenliste:
Schredderstahlschrott, Stahlaltschrott in Stücke zerkleinert, die in keinem Fall größer als 200 mm für 95 % der Ladung sein dürfen.
In den verbleibenden 5 % darf kein Stück größer als 1000 mm sein, aufbereitet für einen direkten Einsatz als Rohstoff.
Der Schrott soll frei sein von überhöhter Nässe, von losen Gusseisenstücken und von Müllverbrennungsschrott (insbesondere Weissblechdosen).
Muss frei sein von sichtbarem Kupfer, Zinn, Blei (und Legierungen) sowie Schutt, um die angestrebten Analysenwerte zu erreichen. vgl. B) und C) der allgemeinen Bedingungen
Schüttgewicht [t/m3 ]: > 0,9
Schuttanteil(1): < 0,4 %
(1) Entspricht dem Gewicht des Schuttes, der nicht am Schrott haftet, und der nach dem Entladen mit Magnet auf dem Bodes des Fahrzeugs verbleibt.