der Marktplatz für die Kreislaufwirtschaft im Internet: Abfallkategorien / Abfallarten

Siedlungsabfälle sind nach § 3 Absatz 5a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemischt und getrennt gesammelte Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, wenn diese Abfälle auf Grund ihrer Beschaffenheit und Zusammensetzung mit Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind
