Nachtspeicheröfen / Nachtspeicherheizungen. Ausgediente Geräte fallen in Deutschland unter das Elektrogerätegesetz (ElektroG). Ältere Ausführungen enthalten zudem in der Regel gefährliche Asbestfasern. Zum können enthaltene Schamottsteine gifte Chromverbindungen enthalten und Schalter giftiges PCB. Daher darf eine Entsorung nur durch entsprechend qualifizierte Fachleute erfolgen. Bei einer Entsorgung von Nachtspeicheröfen mit Asbest sind unter anderem die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).