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Ersatzbaustoffverordnung

Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Die Verordnung tritt zum 1.8.2023 in Kraft. Der ursprüngliche Verordnungstext wurde mit der Mantelverordnung  vom 9. Juli 2021 am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Vor dem Inkrafttreten zum 1.8.2023 wurde die Ersatzbaustoffverordnung durch Beschlüsse von Bundestag und nachfolgend vom Bundesrat am 7. Juli 2023 noch vor dem Inkrafttreten geändert.

  • Land: Deutschland

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