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Home VerpackungenVerpackungsrecycling und Duale SystemeSeit Januar 2024 gilt die Pfandpflicht auch für Milch und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen

Link zum Bericht auf der Website von zdf heute vom 30.01.2024

Seit Januar 2024 gilt die Pfandpflicht auch für Milch und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen.

Bislang waren Milch und Milchmischgetränke sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse von der gesetzlichen Pfandpflicht im Verpackungsgesetz (§ 31 VerpackG) ausgenommen. Dies ändert sich nun zum 1. Januar 2024. Ab dann sind Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse gemäß des Milch- und Margarinegesetzes (z.B. Joghurt und Kefir) von der Pfandpflicht umfasst, wenn sie in Einwegflaschen aus Kunststoff abgefüllt sind,

Quelle: Umweltbundesamt (UBA)

  • Land: Deutschland

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