In den Restmüll / die Restmülltonne / die Restabfalltonne gehören:
ungefährliche Abfälle aus Haushalten in üblichen Mengen, die nicht über andere Sammelsysteme entsorgt werden können. Zu Trennung vorgesehen sind Verpackungen für den gelben Sack / die gelbe Tonne, Papiertonnen bzw. Altpapier-Sammelcontainer oder Glascontainer. Gleiches gilt für Bioabfälle in Städten / Landkreisen, die eine getrennte Sammlung von Bioabfällen pflichtgemäß anbieten.
Dazu gehören unter anderem:

Asche (vollständig erkaltet)
Aschenbecherinhalte / Zigarettenkippen (vollständig erkaltet)
Backpapier
Bleiglas
Blumentöpfe
Blumenvasen / Vasen
Dekorationsgegenstände / Ziergegenstände, z.B. Kerzenständer
Dispersionsfarbe / Wandfarbe (ausgetrocknet)
Fensterglas
Fotos und Fotopapier
Geschirr, z.B. Tassen, Teller, Trinkgläser, Auflaufformen, Isolierglas, Kaffeekannen, Mikrowellengeschirr
Glühlampen / Glühbirnen
Gummi
Halogenlampen
Hygieneartikel, z.B. Zahnbürsten, Bürsten, Kämme, Rasierklingen
Hygienepapier, z.B. Haushaltstücher, Taschentücher, Binden, Tampons, Wattepads, Wattestäbchen
Katzenstreu / Kleintierstreu
Kehricht
Keramik / Haushaltskeramik
Kerzen / Kerzenwachs
Klarsichthüllen / Klarsichtfolien / Schnellhefter
Kleidung (nicht mehr tragfähig)
Kristallglas
Küchenutensilien, z.B. Schüsseln, Kochlöffel
Küchenfolie, z.B. Gefrierbeutel, Frischhaltefolie, Cellophan®-Folie, Alu-Folie
Lackfarbe (ausgehärtet)
Medikamente / Arzneimittel (sicher verpackt, ohne zytostatische Arzneimittel)
Ordner
Porzellangeschirr / Porzellan
Reinigungsmaterialien, z.B. Lappen, Tücher, Schwämme, Spülbürsten,Toilettenbürsten, Gummihandschuhe
Renovierungsmaterial, z.B. Pinsel und Farbrollen (ausgetrocknet), Schleifpapier
Schuhe (nicht mehr tragfähig oder stark verschmutzt)
Spiegelglas
Spielzeug
Staubsaugerbeutel
Steingut / Steingutflaschen
Stifte, z.B. Kugelschreiber, Filzstifte, Buntstifte, Bleistifte
Stoffreste / Wollreste / Lumpen
Tapetenreste
Teppichbodenreste (in kleinen, zur Tonnengröße passenden Stücken)
Tierknochen
Tierkot
Verbandsmaterial, z.B. Binden, Pflaster
Verpackungen mit Restinhalt (nicht gefährlich)
Verpackungen, stark verschmutzt
Windeln
Folgende Abfälle dürfen grunsätzlich in der Restabfalltonne entsorgt werden. Für die Umwelt wäre eine separate Entsorgung aber besser. In einigen Städten und Landkreisen wurden dafür separate Sammelsysteme oder besondere Abgabemöglichkeiten eingerichtet:
Altmetalle
CDs / DVDs
Korken, z.B. Weinkorken oder Sektkorken (nicht aus Kunststoff)

Nicht in den Restmüll / die Restmülltonne / die Restabfalltonne gehören:
sämtliche Verpackungen und Papier für das getrennte Sammelsystem bestehen, sowie Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften (auch als Sonderabfälle oder Problemabfälle bezeichnet).
Dazu zählen unter anderem:
Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien ⇒ gelber Sack / gelbe Tonne
Verpackungen und Nicht-Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton ⇒ Papiertonne
Restentlerte Glasverpackungen ⇒ gelber Sack / gelbe Tonne
Batterien ⇒ Annahmestelle für Elektroaltgeräte oder ⇒ Batterieannahmestelle im Handel
Chemikalien ⇒ Sonderabfallannahmestelle
Elektrogeräte / Elektroaltgeräte ⇒ Annahmestelle für Elektroaltgeräte
Energiesparlampen ⇒ Annahmestelle für Elektroaltgeräte oder ⇒ Sonderabfallannahmestelle
E-Zigaretten / Vapes ⇒ Annahmestelle für Elektroaltgeräte
Haushaltswäsche, z.B. Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher, Decken (verwendbar, gut erhalten) ⇒ Altkleidercontainer
Kleidung / Altkleider (tragfähig und sauber) ⇒ Altkleidercontainer
Lackfarbe (nicht ausgehärtet) ⇒ Sonderabfallannahmestelle
Leuchtstoffröhren ⇒ Sonderabfallannahmestelle
Lösungsmittel, z.B. Abbeizer, Verdünner, Pinselreiniger ⇒ Sonderabfallannahmestelle
Schuhe (tragfähig, gut erhalten) ⇒ Altkleidercontainer
Spraydosen mit Restinhalt ⇒ Sonderabfallannahmestelle
Spritzen ⇒ Sonderabfallannahmestelle oder ⇒ Annahmestellen in Apotheken
In den Städten und Gemeinden, die pflichtgemäß eine getrennte Sammlung von Bioabfällen eingerichtet haben, gehören auch die hierfür vorgesehenen Bioabfälle nicht in die Restabfalltonne:
Bioabfall allgemein ⇒ Bioabfalltonne
Küchenabfälle / Speiseabfälle ⇒ Bioabfalltonne
Regionale Ausnahmen sind möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für sie regional zuständigen Abfallberatung. Die für ihre Stadt / ihren Landkreis zuständige Abfallberatung können Sie über die Suchfunktion auf der Website der Inititiative Mülltrennung wirkt finden.
(Quellen: BMUV, Initiative Mülltrennung wirkt, ZSVR, Verpackungsgesetz, eigene Fachkenntnis)

