der Marktplatz für die Kreislaufwirtschaft im Internet: Abfallkategorien / Abfallarten

Abfall zur Verwertung (Abkürzung: AzV). Der Begriff wird sowohl mit seiner rechtlichen Bedeutung verwendet, als auch in der Praxis der deutschen Recyclingwirtschaft für die Bezeichnung bestimmter Abfallfraktionen.
In rechtlicher Sicht bezeichnet er Abfälle, für die nach der Bestimmung in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Verpflichtung besteht, dass sie von ihren Erzeugern oder Besitzern einer Verwertung zugeführt werden. Dadurch bekommen sie Vorrang vor den Abfällen zur Beseitigung (§ 7 Absatz 2 Satz 2). Dabei besteht nach der sogenannten Abfallhierarchie ein Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung.
Diese Verwertungspflicht betrifft vor allem die Abfallkategorien Altpapier (Papier/Pappe/Karton), Altmetalle, Altkunststoff, Altglas und Altholz. Für die Abfallkategorien Bioabfälle, Bauabfälle, sonstige Abfallkategorien und Elektronikschrott (WEEE) sind die praktischen Anforderungen an eine erfolgreiche Verwertung im Allgemeinen schon höher. Im Bereich der Industrieabfälle sind die praktischen und rechtlichen Möglichkeiten einer effektiven Verwertung noch deutlich eingeschränkter. Dies liegt unter anderem an der Einstufung vielen Unterkategorien dieser Abfallkategorie als Gefährlicher Abfall. Einzelne Unterkategorien aus der Abfallkategorie Industrieabfälle werden deshalb häufig als Abfall zur Beseitigung eingestuft.
Sofern die Getrennthaltungspflicht der Gewerbeabfallverordnung bei Abfällen aus gewerblicher Herkunft nicht eingehalten werden muss oder kann kommt es in der Praxis zu Gemischten Abfällen. Die späteren Verwertungsmöglichkeiten dieser Abfallgemische durch Recyclingunternehmen hängen stark von der individuellen Zusammensetzung ab.
In der Praktischen Verwedung des Begriffs Abfall zur Verwertung (AzV) in der deutschen Recyclingwirtschaft wird er in der Regel sowohl für verschiedene getrennt gehaltenen Abfallfraktionen mit gewerblicher Herkunft als auch für gemischt gesammelte Abfallfraktionen verwendet. Letztere sind dazu bestimmt, durch eine nachgelagerte Sortierung in Gewerbeabfallsortieranlagen oder durch Sortierung in Sortieranlagen für Bauabfälle noch einer vorzugsweisen stofflichen Verwertung oder einer alternativen thermischen Verwertung zugeführt zu werden.
