Das Bundeskabinett hat am 13.11.2024 der Änderung der Gefahrstoffverordnung zugestimmt. Mit der Zustimmung des Bundesrats ist die geänderte Fassung nun verabschiedet und soll voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Die Novelle konkretisiert die Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit Asbest und führt neue Regelungen ein:
Konkretisierung für ausführende Unternehmen (§11a):
„Wenn gemäß Satz 1 Nummer 2 mit dem Bau des Objektes nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist... Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten mit Asbest nur durchführen lassen, wenn diese nach § 11 Absatz 1 bis 5, § 17 Absatz 1 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 zulässig sind.“
Neue Pflichten für Veranlasser (§5a):
„...ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das mit den Tätigkeiten beauftragte Unternehmen schriftlich oder elektronisch zu übermitteln…“
Für den Abfallbereich wird mit der Novellierung ebenfalls eine Neuregelung geschaffen, welche den Umgang mit Asbest ermöglicht. In § 11 Abs. 1 Nr. 2 werden die Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für die „Abfallbehandlung oder Abfallentsorgung“ aufgehoben. Gleichzeitig stellt der letzte Satz in §11 Abs. 1 klar, dass die Regelungen des Abfallrechts unberührt bleiben.
Für die Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche bedeutet dies, dass der Umgang mit Asbest an Anlagenstandorten, wie in der LAGA M 23 beschrieben und bereits im Mai 2023 veröffentlicht, rechtssicher erfolgen kann, sobald die angepasste Gefahrstoffverordnung veröffentlicht wird.
Quellen: BMAS, BDE, EUWID
Aktualisierung am 30.10.2024: RecyclingPortal.eu berichtet: "Gefahrstoffverordnung: BG BAU plädiert für frühzeitige Asbesterkundung bei Bauarbeiten"
Link zum Bericht auf RecyclingPortal.eu
Novelle der Gefahrstoffverordnung: Entsorgerverbände kritisieren Regierungsentwurf.
Aktualisierung am 24.09.2024: RecyclingPortal.eu berichtet: "Neue Gefahrstoffverordnung: Bundesregierung gefährdet Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz"
Link zum Bericht auf RecyclingPortal.eu
Aktualisierung am 21.09.2024: Das RECYCLING magazin berichtet über eine gemeinsame Stellungnahme mehrerer Verbände: "Neue Gefahrstoffverordnung: Bundesregierung gefährdet Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz"
Link zum Bericht auf der Website vom RECYCLING magazin
Aktualisierung am 13.09.2024: Der EUWID berichtet: "GefahrstoffV: Entsorgerverbände fordern weiterhin Erkundungspflicht des Veranlassers":
Aller Verbändekritik zum Trotz hat die Bundesregierung auf ihrer Kabinettssitzung Ende August den jüngsten Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung ohne weitere Änderungen beschlossen. Noch gibt sich die Entsorgungsbranche aber nicht geschlagen und drängt im Vorfeld der nun anstehenden Beratungen im Bundesrat nochmals auf eine Korrektur des Regelwerks. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Erkundungspflicht für den Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen, um so Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, frühzeitig erkennen und aus dem Stoffkreislauf ausschleusen zu können.
Link zum Bericht auf der Website des EUWID Recycling und Entsorgung
Aktualisierung am 29.08.2024: Die Bundesregierung hat am 21.08.2024 weitreichende Änderungen der Gefahrstoffverordnung beschlossen.
Der BDE kritisiert den Entwurf in seiner BDE-Mitteilung
LInk zur BDE-direkt auf der Website des BDE (anmeldepflichtig)
Aktualisierung am 02.08.2024: Der EUWID berichtet: "Trotz Verbändekritik: Bund hält an Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung fest":
Der vor einem Monat von sieben Verbänden der Bau- und Entsorgungswirtschaft an mehrere Bundesministerien verschickte Brandbrief zur Novelle der Gefahrstoffverordnung hat nicht gefruchtet. Trotz der vorgebrachten Kritik soll der vom Bundesarbeitsministerium Mitte Juni vorgestellte vierte Referentenentwurf nicht mehr geändert werden, wie aus einem Anfang dieser Woche vom Bundeskanzleramt verschickten Antwortschreiben hervorgeht. Wie aus Regierungskreisen zu vernehmen ist, wird die Beschlussfassung durch das Bundeskabinett nun voraussichtlich auf der Sitzung am 21. August erfolgen.
Link zum Bericht auf der Website des EUWID Recycling und Entsorgung
Aktualisierung am 01.07.2024: Der EUWID berichtet: "Baugewerbe lehnt neuen Referentenentwurf zur GefahrstoffV-Novelle entschieden ab":
Der Mitte Juni vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte neue Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung stößt beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) auf massive Kritik: „Der Entwurf der Gefahrstoffverordnung ist eine große Enttäuschung und muss mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sofort gestoppt werden. Am besten, er wird dem Kabinett gar nicht erst vorgelegt, sondern wird vorher gründlich saniert und umgebaut“, kommentiert ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und der Deutsche Abbruchverband äußern sich gegenüber EUWID sehr kritisch zu dem Referentenentwurf.
Link zum Bericht auf der Website des EUWID Recycling und Entsorgung
Das Bundesarbeitsministerium hat am 17.06.2024 den 3. Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht.


